Das eigene Haus richtig vererben
Stadthalle Leonberg Saal 1Auch wenn Sie kein großes Vermögen hinterlassen sollten Sie an die Regelung Ihres Nachlasses denken. Eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt wird, wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Wenn Sie keine letztwillige Verfügung erreichten bestimmt sich Ihre Nachfolge allein nach gesetzlicher Erbfolge. Hiernach erben nur Ehepartner […]