Sind sich die Ehepartner über alle Punkte einig, muss sich nur einer von beiden durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin vertreten lassen. In diesem Fall braucht der andere Ehepartner dem Gericht nur mitzuteilen, dass er der Scheidung zustimmt, und die Einigung zu den vorgenannten Scheidungsfolgen bestätigen.
Intern können die Eheleute dazu vereinbaren, dass sie die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren gemeinsam tragen. Immerhin sparen sie sich bei einer einvernehmlichen Scheidung die Kosten eines weiteren Anwalts.
Streitig muss allerdings geschieden werden, wenn z.B. nur ein Ehepartner die Scheidung will und der andere diese ablehnt. In diesem Fall muss das Scheitern der Ehe durch das Gericht festgestellt werden. Liegt allerdings die einjährige Trennungszeit vor, erfolgt allerdings in der Regel die Scheidung. Dann wird sich jeder Ehepartner bei Gericht anwaltlich vertreten lassen.
Wenn gar über einzelne Scheidungsfolgen wie z.B. den Ehegatten- oder Kindesunterhalt oder den Zugewinnausgleich, beim Familiengericht im Scheidungsverfahren gestritten werden soll, müssen sich immer beide Eheleute anwaltlich vertreten lassen.